Schallschutzfenster – die elegante Lösung für Lärmgeplagte

Schallschutzfenster – die elegante Lösung für Lärmgeplagte
Mit dem richtigen Fenster kommt der Lärm gar nicht erst in Ihre eigenen vier Wände. Hochwertige Schallschutzfenster eliminieren eines der bedeutendsten Umweltprobleme unserer Zeit und sind deshalb die optimale Lösung für Lärmgeplagte.
Beim Ersatz von Fenstern in Altbauten muss der Hauseigentümer abklären, welche Anforderungen die neuen Fenster bezüglich Schalldämmung erreichen müssen. Es ist durchaus möglich, dass sich der Kanton beim Einbau neuer Schallschutzfenster an den Kosten beteiligt (Lärmschutzverordnung LSV vom 1. 8. 2010). Entsprechende Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Wohngemeinde oder beim Baudepartement Ihres Kantons.
Bei der Produktion von Fenstern und Schiebetüren müssen die verschiedenen Komponenten wie Rahmen und Flügel, Glas, Beschläge und Dichtungen perfekt aufeinander abgestimmt werden – denn selbst kleinste Abweichungen wirken sich nachteilig auf die Schall- und Wärmedämmeigenschaften aus. Entscheidend für einen optimalen Lärmschutz ist aber nicht nur eine millimetergenaue Herstellung der einzelnen Komponenten, sondern auch ein sorgfältiger Einbau: Sowohl im Neubau als auch bei Sanierungsprojekten haben korrekt ausgeführte Abdichtungen zwischen Rahmen und Bauanschluss höchste Priorität. Besonderes Augenmerk ist auf alte Verkleidungen von Rollladenkästen zu legen: Diese sind als Schwachstellen bekannt und sollten entweder eliminiert oder bestmöglich isoliert werden.
Als integrierter Bestandteil der Fassade muss ein Fenster vielfältige Anforderungen erfüllen: Es soll nicht nur zuverlässig vor Lärmeinflüssen, sondern auch vor Kälte, Hitze, Wind, Wasser sowie ungebetenen Gästen schützen und gleichzeitig lichtdurchlässig sein. Wir bei Stocker stellen Fenstersysteme aus Holz- und Holz/Metall her, welche diese Bedingungen kompromisslos erfüllen. Alle unsere Fenstersysteme für Wohnbauten erreichen den Minergie-Standard. Durch den Einbau von speziellen Schallschutzisoliergläsern im Zwei- oder Dreifachaufbau wird aus einem herkömmlichen Fenster ein Schallschutzfenster.
Hinweis für Hauseigentümer: Beim Ersatz von Fenstern in Altbauten ist es wichtig abzuklären, welche Anforderungen die neuen Fenster bezüglich Schalldämmung erreichen müssen. Zudem ist es möglich, dass sich der Kanton beim Einbau neuer Schallschutzfenster an den Kosten beteiligt (gestützt auf die Lärmschutzverordnung LSV vom 01.08.2010). Diese Infos erhalten Sie direkt bei Ihrer Wohngemeinde oder beim Kant. Departement Ihres Kantons.
Wir sind ausgewiesene Spezialisten für Schallschutzfenster und finden für Sie im Rahmen einer persönlichen Beratung die beste Lösung – Anruf genügt (Telefon 041 789 60 50).
Tele1-Ratgeber: Interview mit Daniel Egli zum Thema Schallschutz